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Steuererklärung

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Steuererklärung

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, richtet sich nach § 149 Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen. So verlangen z. B. das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz die jährliche Abgabe einer Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen nur in bestimmten Fä;llen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt infolge der Nichtabgabe befreit zudem nicht von der Abgabepflicht.

Steuererklärungen für Unternehmen und Körperschaften
  • Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewinnfeststellungserklärung für Einzelunternehmer, Selbständige und Existenzgründer
  • Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für Freiberufler und einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung für die Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung
  • Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für die Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für Kapitalgesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Steuererklärungen für Privatpersonen
  • Einkommensteuererklärung für Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften aus Vermietung, Renten und Kapitalerträgen, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer z. B. bei Aus- und Weiterbildung, beruflicher Umzug, doppelter Haushalt, Abfindung, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer mit internationalem Bezug z. B. Progressionseinkünfte nach DBA oder ATE, Grenzgänger
  • Einkommensteuererklärung für Steuer-Ausländer z.B. aus der Schweiz, Italien oder Österreich mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erbschaftsteuererklärung bei Erbschaft von betrieblichen und privatem Vermögen
  • Schenkungsteuererklärung bei Schenkungen aller Art z. B. Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Beteiligungen oder Betrieben

Die Einkommensteuererklärung wird nach Ihrer Freigabe von mir an das zuständige Wohnsitzfinanzamt elektronisch übermittelt, um eine schnellere Veranlagung zu ermöglichen. Den Termin legen Sie fest.

Bei Steuerpflichtigen mit selbstständigen Einkünften z. B. als Freiberufler oder Gewerbetreibende oder nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.

Anstatt der Unterschrift auf der Steuererklärung unterschreibt der Mandant eine Einverständniserklärung ggf. mit Bestimmung des Übertragungszeitpunkt zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt.

Unterstützung bei der Steuererklärung?

Ich unterstütze Sie gerne bei der Steuererklärung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Bilanzen, Existenzgründerberatung und sonstigen Leistungen.

Rufen Sie mich an +49 9106 - 92 66 280